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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Lehensherr weist den Mann in das verliehene Grundstck ein

 # FolioBeschreibung Anzahl 
162rBelehnung mit benanntem bzw. unbenanntem Gedinge. Belehnung und Besitzeinweisung. Gewere sowie Ausnahmen davon.
 

 
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